Unsere Schulordnung

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Beteiligten für Freundlichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis für die anderen einsetzen.
Wir achten in Wort und Tat die Würde unserer Mitmenschen.
Wir tolerieren und akzeptieren jeden in seiner Art und Weise, mit seinen Stärken und Schwächen und unterstützen uns gegenseitig.
Wir achten auf ein freundliches und sauberes Erscheinungsbild der Schule.
Wir pflegen eine lebendige Schulkultur und fühlen uns als Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter sowie als Eltern und Erziehungsberechtigte gleichermaßen dafür verantwortlich.
Unser Motto heißt: Es ist normal, verschieden zu sein.

A.  Allgemeine Regelungen

Die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule ist eine gebundene Ganztagsschule. Sie öffnet um 7:30 Uhr und endet montags bis donnerstags um 16:00 Uhr, freitags nach der letzten Unterrichts-stunde. Ausnahmen, z. B. bei kurzfristigem Personalmangel oder sommerlicher Hitze, sind mit dem Einverständnis bzw. auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

  1. Das Schulgelände schließt alle zur Schule gehörenden Freiflächen, Gebäude und Räume sowie im Rahmen des Schulbetriebs aufgesuchte Orte ein. Das Schulgelände darf während des Schultages nur mit ausdrücklicher Genehmigung der verantwortlichen Lehrkräfte verlassen werden.
  2. Die Schulflure, das Foyer, die Rettungsräume, Toiletten und Treppenhäuser sind keine Aufent-halts- oder Lagerräume. Fluchtwege müssen aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen freige-halten werden.
  3. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat (R. 1.69) anmelden.
  4. Sachbeschädigungen sowie Verschmutzungen sind zu unterlassen. Abfallbehälter sind zu be-nutzen. Sachschäden sind dem Personal der Schule sofort zu melden.
  5. Das Benutzen von elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien (z. B. Handys, Smartphones, Spielekonsolen, Tablets, PCs, MP3-Playern) ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausnahmen im Sinne der Medienerziehung bedürfen der ausdrücklichen Anweisung der Pädagoginnen und Pädagogen. Handyzonen, in denen der Gebrauch der Geräte im Einver-ständnis mit den Pädagoginnen und Pädagogen in der Freizeit gestattet ist, befinden sich im Freizeitbereich der 5. – 10. Klassen und in einem dafür ausgewiesenen Teil des Schulhofs. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 4. Klassen besteht ein generelles Handyverbot.
  6. Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt und bedürfen der ausdrückli-chen Genehmigung des Lehrpersonals.
  7. Verstöße gegen die Punkte 6 und 7 führen zum Entzug der Geräte. Sie werden in der Regel den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
  8. Die Schulordnung beachtet geltende Gesetze und Verordnungen. Die Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.

B.  Unterricht und Pausen

  1. Mit dem Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsbereit an ihrem Arbeits-platz und haben die Arbeitsmaterialien zurecht gelegt, damit der Unterricht ruhig und kon-zentriert beginnen kann.
  2. Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen. Der Wechsel von Unterrichtsräumen erfolgt zügig und auf direktem Weg.
  3. In den kleinen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum oder auf dem Gang unmittelbar vor dem Raum auf.
  4. Hofpausen werden auf dem Schulhof verbracht. Ist dies auf Grund schlechten Wetters nicht möglich, erfolgt eine Durchsage und die Schülerinnen und Schüler bleiben im Klassenraum.
  5. Die Schülerinnen und Schüler benutzen das Treppenhaus am Foyer/ Haupteingang.
  6. Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen, muss am 1. Fehltag vor Unterrichtsbeginn eine Krankmeldung durch die Erziehungsberechtig-ten erfolgen. Ab dem 3. Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsbe-rechtigten notwendig. Die Schule darf ab dem 1. Fehltag ein ärztliches Attest einfordern.
  7. Fehlen Schülerinnen oder Schüler aus anderen Gründen, müssen die Erziehungsberechtigten vorher einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung stellen.
  8. 5 unentschuldigte Fehltage sowie die Häufung unentschuldigter Fehlstunden führen zur Schulversäumnisanzeige und können mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

C.  Gesundheitsschutz

  1. Auf dem Schulgelände ist grundsätzlich das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten verbo-ten. Das Verbot gilt auch bei allen Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit.
  2. Der Konsum von Alkohol, Energydrinks und Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sowie die unerlaubte Einnahme von Medikamenten sind verboten.
  3. Waffen oder als Waffen zu gebrauchende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sie werden vom Lehrpersonal eingezogen und können zur Anzeige gebracht werden.
  4. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich im Schulgebäude rücksichtsvoll, ohne zu rennen. Alle achten darauf, Lärm in der Schule zu vermeiden.
  5. Das Werfen von Gegenständen wie Schneebällen, Steinen oder Kastanien sowie der Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind verboten.

D.  Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  1. Bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts und Schulalltags übernehmen die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung für ihr Verhalten.
  2. Bei Verstößen gegen die Schulordnung können die Schülerinnen und Schüler zu einem Täter-Opfer-Ausgleich oder zu gemeinnütziger Arbeit in der Schule verpflichtet werden. Darüber hin-aus werden geeignete Erziehungsmaßnahmen im Rahmen des Berliner Schulgesetzes §62 ergriffen.
  3. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Schulordnung werden Ordnungsmaßnahmen nach §63 des Berliner Schulgesetzes verhängt.
  4. Treten durch Nichtbeachtung der Schulordnung Sachbeschädigungen ein, wird von den Erzie-hungsberechtigungen im Rahmen bestehender Bestimmungen Schadensersatz eingefordert.

E.  Haftungsausschluss

Das Land Berlin, die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule sowie das hier arbeitende Personal übernimmt keine Haftung für verlorengegangene oder defekte persönliche oder zeitweilig überlassene Gegenstände der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Handys, Arbeitsmittel, Hilfsmittel).

Beschluss der Schulkonferenz, Berlin, den 15. Februar 2016